Kommunaler Klimaschutzbericht
Vorwort
Das Klimaschutzbündnis bittet seine Mitgliedsgemeinden, bis Sommer 1996 einen kommunalen Klimaschutzbericht zu erstellen. Der Bericht soll im Sinne einer Selbstkontrolle zeigen, inwieweit die Gemeinde ihrem Klimaschutzziel, insbesondere dem CO2 - Minderungsziel einer Halbierung, schon näher gekommen ist. Dazu soll ein quantitativer und ein qualitativer Vergleich mit dem Basisjahr 1987 bzw. dem Anfang des Berichtszeitraums aufgestellt werden.
Der Klimaschutzbericht soll die Ausgangsbasis darstellen, um Zielgruppen spezifisch über die Emissionssituation und die Klimaschutzaktivitäten zu informieren.
Wichtige Zielgruppen sind einerseits andere Kommunen (fachlicher Erfahrungsaustausch), zum anderen die relevanten Akteure und die Bevölkerung in der Kommune (Motivation zur Kooperation und aktiver Beteiligung am Klimaschutz) und weiterhin die breite Öffentlichkeit.
Durch die gemeinsame Veröffentlichung der Kurzfassungen der kommunalen Klimaschutzberichte soll eine Übersicht über den Aktivitätsstand der verschiedenen Kommunen erreicht werden. Dies soll Kontrollmöglichkeiten und einen gewissen Wettbewerbsanreiz gewährleisten.
Es steht der Vorschlag im Raum, jedes Jahr einen Preis auszuschreiben. Quantitative Vergleichsdaten sowie die Emissionsmessungen, wie sie das Klimabündnis in dem Bericht haben will, sind in unserer Gemeinde nicht möglich.
Hattenhofen verfügt weder über das Personal noch über die technischen Möglichkeiten, solche Messungen durchzuführen. Erst recht ist keine Aufschlüsselung nach Sektoren (Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher und Industrie) möglich. Außer den Basisdaten enthält der Kurzbericht daher Angaben über die Klimaschutzmaßnahmen, die bereits eingeleitet wurden sowie über die weiteren Planungen.
Basisdaten
Geographische Lage: | Hattenhofen liegt 366 Meter über dem Meeresspiegel, acht Kilometer südwestlich der Kreisstadt Göppingen. Die Gemeinde zählt zur Randzone des Verdichtungsraums Stuttgart und gehört zum Naturraum " Mittleres Albvorland ". |
Gradtagszahlen: | nicht bekannt |
Fläche: | 783 Hektar, davon 633 Hektar im Außenbereich |
Einwohnerzahl: | 3.046 |
Anzahl an Wohnungen: | etwa 1.200 |
Wirtschaftsleistung: | nicht bekannt |
Anzahl Beschäftigte: | ca. 450 |
Budget: | Haushaltsvolumen 1996: 12.412.500,--DM |
Verwaltungsstruktur: | Gemeinderat mit 14 Mitgliedern, |
Rathaus mit 8 (Teilzeit-) Bediensteten, | |
Bauhof mit 6 Mitarbeitern | |
dazu Kindergarten- und Schulpersonal, Hausmeister und Grünpflegepersonal (insges 24 Beschäftigte) |
Maßnahmen
Klimaschutz als kommunale Aufgabe
Angesicht der Gefährdung der Erdatmosphäre durch den Treibhauseffekt und die Zerstörung der Ozonschicht hat die Gemeinde Hattenhofen das Energiesparen und den Klimaschutz als neuen kommunalen Schwerpunkt entwickelt.
Um dies auch nach außen zu dokumentieren, trat sie 1993 dem Internationalen Klimabündnis bei.
Die kommunalpolitische Verantwortung trägt der Gemeinderat, für den Vollzug ist die Verwaltung zuständig. Eine Kooperation mit umliegenden Gemeinden zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gibt es bislang nicht.
Hattenhofen ist zudem eine der wenigen Gemeinden im Landkreis Göppingen, die Mitglied im Klimabündnis ist.
Zur Bewertung der bisherigen und geplanten Maßnahmen verweisen wir auf das beiliegende Raster. Im nachfolgenden sind die einzelnen Maßnahmen dargestellt. In der Reihenfolge halten wir uns an das Schema der Broschüre "Rathaus und Klimaschutz, Hinweise für die kommunale Praxis (Lokale Agenda 21)" der Kommunalen Umweltaktion und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
1. Örtliches Energiesparkonzept
Zur Durchführung von CO2 - Minderungsmaßnahmen hat die Gemeinde durch das Ingenieurbüro Schuler, Ludwigsburg, ein Gutachten erstellen lassen. Es untersucht den Energieverbrauch aller öffentlichen Liegenschaften sowie der Straßenbeleuchtung. Gewerbe- und Industriebetriebe sind darin nicht enthalten, ebensowenig der private Energieverbrauch. Für letzteren werden jedoch Beratungsmöglichkeiten angeboten (siehe unter Ziff. 3).
1.1 Kommunale Liegenschaften
Nach dem Ergebnis des Gutachtens werden technische Maßnahmen zur Verringerung des Heizbedarfs in mehreren öffentlichen Gebäuden ergriffen. Eine gemeinsame Energieversorgung mehrerer öffentlicher Gebäude in der Ortsmitte zusammen mit einem Wohn- und Geschäftshaus ist leider gescheitert. Die Wohnungsinhaber im Wohn- und Geschäftshaus wollen nach wie vor eine eigene Ölheizung betreiben. Ohne dieses Gebäude ist eine Versorgung der anderen zentral gelegenen öffentlichen Einrichtungen durch eine gemeinsame Nahwärmeversorgung derzeit wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben. Es laufen aber derzeit Untersuchungen, ob mehrere Gebäude (z.B. Schule, Turn- und Festhalle) mit einer gemeinsamen Gasheizung versorgt werden können. Desweiteren laufen Untersuchungen, sämtliche gemeindeeigene Heizungen durch eine Privatfirma übernehmen und betreiben zu lassen. Daneben wird als Fernziel weiterhin eine zentrale Wärmeversorgung in der Ortsmitte angestrebt.
Gemeindeeigene Gebäude. an denen Instandsetzungsarbeiten an der Außenhaut oder am Dach fällig werden, werden in diesem Zusammenhang wärmeschutztechnisch nachgerüstet.
Bei der Erstellung von Neubauten strebt die Gemeinde Niedrigenergiestandard an. Durch energiebewußte und geschulte Hausmeister soll in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Schule, Kindergarten) Energie gespart werden. Hausmeister dienen auch als Multiplikatoren zur Verbesserung des Nutzerverhaltens.
1.2 Straßenbeleuchtung
In der Straßenbeleuchtung steckt ein beachtliches Potential zur Energieeinsparung. Dies hat das oben angeführte Gutachten ergeben. Die Straßenbeleuchtung wurde zum Teil schon von Quecksilber- auf Natriumdampfhochdrucklampen umgerüstet. Bis Ende 1997 sollen sämtliche Straßenzüge in unserer Gemeinde umgerüstet sein. Die Maßnahme kostet die Gemeinde Hattenhofen ca. 70.000,00 DM. In neuen Straßen bwz. im Neubaugebiet wird von vornherein mit NAV-Leuchten bestückt.
1.3 Sonnenenergie
Im Rahmen der Dachsanierung unserer Turn- und Festhalle ist vorgesehen, dort Sonnenkollektoren zur Erwärmung des Dusch- und Brauchwassers anzubringen. In unserem Neubaugebiet (ca. 45 Wohneinheiten) wird den Bauherren vorgegeben, die Wohngebäude so anzuordnen, daß eine günstige aktive bzw. passive Nutzung der Sonnenenergie möglich ist. Dies gilt sowohl im Bezug auf ausreichende Vorbereiche für Glasbauten als auch für die Dachflächen bzw. Wandflächen, die für die Anbringung von Sonnenkollektoren geeignet sein sollten.
2. Bauleitplanung
Die Gemeinde Hattenhofen praktiziert ökologisch orientierte Bauleitplanung, in der neben ökologischen Belangen künftig auch die Erreichbarkeit der örtlichen Infrastruktur berücksichtigt wird.
2.1 Verbrennungsverbote
Im größten Wohngebiet der Gemeinde, im Bruckwiesen, das 1974 erschlossen wurde, wurde per Bebauungsplan das Verbrennen fester und flüssiger Brennstoffe verboten. Zulässig waren damals nur Stromheizungen. Mittlerweile läßt die Gemeinde dort auch Gasheizungen und das Verbrennen von unbehandeltem, naturbelassenem Holz zu. Das Verbrennungsverbot für feste und flüssige fossile Brennstoffe gilt seitdem auch in jüngeren Baugebieten in der Gemeinde. Insgesamt ist sind ca. 40 Prozent des Gemeindegebiets mit einem Verbrennungsverbot für feste und flüssige fossile Brennstoffe belegt.
2.2 Niedrigenergiehäuser
Im neuen Baugebiet Sommerweide II (1994) werden die Bauherren per privatrechtlichem Kaufvertrag (die Gemeinde ist Eigentümerin der Grundstücke) verpflichtet, Niedrigenergiehäuser zu bauen.
Der Erwerber verpflichtet sich, bei der Bebauung des Grundstücks und auch bei allen nachfolgenden baulichen Veränderungen einen Jahresheizwärmebedarf einzuhalten, der mindestens 30% unter den Grenzwerten der Wärmeschutzverordnung 1995 liegt.
Der Erwerber verpflichtet sich, vor Beginn der Baumaßnahme den kompletten Wärmeschutznachweis gegenüber der Gemeinde zu erbringen. Der Wärmeschutznachweis wird vom Büro ebök, Tübingen kontrolliert.
Für die Bauherren besteht die Möglichkeit, gegen Rechnung während der Rohbauphase vor Ort die technische Einhaltung des vorgegebenen Niedrigenergiestandards überprüfen zu lassen. Bei den Vertragsfestlegungen haben wir uns an dem orientiert, was die Stadt Schopfheim / Baden-Württemberg bereits vorher festgesetzt und praktiziert hat.
Die Gemeinde hilft den Bauherren, beim Land Fördermittel für den Bau von Niedrigenergiehäusern zu erhalten. Demnächst soll im Neubaugebiet ein Modellprojekt mit zwei Doppelhaushälften (Niedrigenergiehäuser) in Holzbauweise realisiert werden. Die Gemeinde will damit energiesparendes und kostengünstiges Bauen miteinander verbinden.
2.3 Nahwärmeversorgung
Das Neubaugebiet wird von einem Blockheizkraftwerk mit Nahwärme versorgt. Dieses wird betrieben von der Firma Rationelle Energie Süd, Geislingen/Steige. Per Kaufvertrag verpflichten sich die Bauherren, nur von dort Wärme abzunehmen und keine Einzelheizungen zu betreiben. Zulässig ist die Nutzung aller regenerativer Energien. Da das Wohngebiet nur im Rahmen des Eigenbedarfs besiedelt wird, dadurch also weder Auswärtige noch Bauträger einen Bauplatz erhalten, wird es bis zur vollständigen Verfüllung vier bis fünf Jahre dauern.
Die Gemeinde finanziert die Baukostenzuschüsse der Bauherren an die Energieversorgerin vor und trägt die nicht unerheblichen Zinsverluste. Sie bringt hier also finanzielle Vorleistungen. Diese betragen ca. 25.000,00 DM im Jahr.
2.4 Erdaushub
Im Neubaugebiet sind die Bauherren verpflichtet, bei Baumaßnahmen außerhalb des Neubaugebiets gehalten, den anfallenden Erdaushub auf dem Grundstück oder im Planbereich unterzubringen. Dadurch entfallen klimawirksam Transport und Deponierung von unbelastetem Boden.
Die Gemeinde bietet neben den Bauherren im Neubaugebiet auch allen anderen Hauseigentümern bzw. Wohnungsinhabern kostenlose Energieberatung. Durch Vorträge im Bürgerhaus, Energieberatungssprechstunden und umfassende Öffentlichkeitsarbeit im amtlichen Mitteilungsblatt wird den energiebewußten Bürgern dabei Hilfestellung geboten, im privaten Bereich Energie zu sparen. Unterstützt wird die Gemeinde dabei vom Büro ebök, Tübingen.
Weitere Angebote sind die Erstellung eines Gomputergutachtens ENBIL ( die Gemeinde beteiligt sich hier zur Hälfte an den Kosten) sowie die Ausgabe von Vordrucken des Klimabündnisses zur Berechnung des persönlichen CO2 - Verbrauchs. Zusammen mit dem regionalen Stromversorger hatte die Gemeinde auch schon angeboten' in einem Musterkoffer Energiesparlampen auszuleihen und zu testen.
Ein stark klimabeeinflussender Faktor ist der Verkehr. Die Zahl der Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik erhöht sich ständig. Zur Deckung der Mobilitätsbedürfnisse vor allem im ländlichen Raum und aufgrund des Bedarfes an Gütertransporten wird der motorisierte Kraftverkehr nach wie vor eine wichtige Rolle spielen. Die Gemeinde Hattenhofen versucht, ihren Teil zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs beizutragen. Die Möglichkeiten sind hier begrenzt und nicht so groß wie in einer Stadt mit eigener Verkehrszuständigkeit; Bei der Einrichtung von verkehrsberuhigten oder geschwindigkeitsbeschränkten Zonen ist man z.B. auf die Genehmigung des Landratsamts angewiesen. 4.1 Öffentlichkeitsarbeit 4.2 Verkehrsberuhigung 4.3 Erfolgskontrolle 4.4 Planung 4.5 ÖPNV 4.6 Radverkehr Als weitere Maßnahmen stehen ins Haus: die Erstellung eines Wärmekatasters sowie eine Klimaschutzkampagne in Form einer mehrtägigen Ausstellung, unterstützt vom Büro ebök und begleitet von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit. 6. Sonstiges 6.1 Naturschutz 6.2 Abwasser und Abfall Im Sommer 1996 legt die Gemeinde Hattenhofen ihre Kläranlage still und schließt an die größere, auf dem Stand der Technik arbeitende Kläranlage einer Nachbargemeinde an. 6.3 Wasserverbrauch AusblickDie Gemeinde Hattenhofen wird sich auch künftig bemühen, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und somit auch zum Klimaschutz beizutragen. Doch wir alle müssen uns auch darüber im klaren sein, daß Umweltschutz nicht nur eine Aufgabe des Staates und der Allgemeinheit ist. Jeder einzelne von uns ist zur Erhaltung unserer Umwelt aufgerufen. Hattenhofen, den 05. Juni 1996 |